Ein Atemschutzträger muss drei Voraussetzungen für seine Tauglichkeit erfüllen:
- Ärztliche Untersuchung (alle 3 Jahre)
- Körperliche Fitness
- Tauglichkeit zum Zeitpunkt des Einsatzes
Um die körperliche Fitness zu testen, ist jährlich der Österreichische Atemschutztest (ÖFAST) durchzuführen.
Folgende Stationen müssen dabei bewältigt werden:
- 200m Gehen ohne Last und 200m Gehen mit 2 B-Schläuchen
- Stiegen steigen (90 Stufen auf und ab)
- 100m Gehen mit 2 Kanistern a 20kg
- Hindernisse übersteigen und durchkriechen
- Schlauch aufrollen
- Erholungsphase
Die Atemschutzträger der Freiwilligen Feuerwehr Birgitz unterzogen sich dieses Monat unter der Aufsicht von den ATS- Beauftragten Stefan Holzknecht und Josef Haid diesem Test.
Bericht.: OV Daniel Pirchner, MA, MBA